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Holiday Schemes
Visum
Die folgenden Texte sind Auszüge aus den Visa- und Arbeitserlaubnis Bestimmungen der Neuseeländischen Regierung, die wir für euch zusammengestellt und übersetzt haben. Für die korrekte Wiedergabe übernehmen wir keine Haftung.
Working Holiday Schemes - Ferien Plan
Unter den sogenannten Ferienplänen (Holiday schemes) erlaubt die Regierung jungen Menschen aller Länder für max. 1 Jahr nach Neuseeland zu reisen, um während ihrer Ferienzeit dort Urlaub zu machen und auch arbeiten zu gehen. Die Anzahl der Genehmigungen für Deutschland ist auf 1000 beschränkt.
Um unter diese Gruppe zu fallen, muss der Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:
- Ihr dürft nicht jünger als 18 und älter als 30 Jahre sein,
- Keine Einreise in Begleitung von Kindern
- Nachweis des Rückflugtickets
- Nachweis von einem Minimum von NZ$ 4200, um anfallende Nebenkosten abdecken zu können.
- Besitz der deutsche Staatsbürgerschaft und
- Auslandskrankenversicherung
- die in Berlin ansässige New Zealand High Commission muss überzeugt sein, dass ein Aufenthalt in Neuseeland den Ferien dient und das eine Beschäftigung ein beiläufiger Grund ist, Neuseeland zu besuchen
- Das bezieht sich auf einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Besitzer einer solchen Berechtigung
- sind nur einmal berechtigt unter diesen Bedingungen nach Neuseeland zu reisen
- dürfen keine Festanstellung annehmen, solange sie nicht eine Arbeitserlaubnis beantragt haben.
Wie und wo bewerbe ich mich?
Das Antragsformular "Working Holiday Scheme Application for a Work Visa" bei http://www.immigration.govt.nz/ runterladen, vollständig ausfüllen und zusammen mit:
- Original des Reisepasses (nach Abreise aus Neuseeland noch 3 Monate gültig)
- Bearbeitungsgebühr von 105 DM in bar oder Euroscheck (keine Kreditkarte)
- Nachweis von ca. 4200 NZ Dollar zur Abdeckung der Nebenkosten
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
an die folgende Adresse schicken:
Peter Brendle, Visa Officer
New Zealand Embassy
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Möglichkeiten zum Statuswechsel
Einmal in Neuseeland, könnt ihr den Status eurer Erlaubnis jederzeit ändern. Diese muss jedoch noch gültig sein. Eine Änderung ist möglich zu:
- einem Langzeit Zeitarbeiter
- einem Studenten
- einem Einwohner, unter den Bedingungen der Einwanderungsgesetze...
Bemerkung: der Bewerber ist nicht dazu verpflichtet, ein Jobangebot nachzuweisen.

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