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Arbeitserlaubnis (Work Permit)

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Arbeitserlaubnis Visum

Die folgenden Texte sind Auszüge aus den Visa- und Arbeitserlaubnis Bestimmungen der Neuseeländischen Regierung, die wir für euch zusammengestellt und übersetzt haben. Für die korrekte Wiedergabe übernehmen wir keine Haftung.

Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis (Work Visa and Work Permit)

Englischer Originaltext unter: www.immigration.govt.nz/work/

Ein Arbeitsvisum (Work Visa) ist:

Ein Eintrag im Reisepass mit der Erlaubnis nach Neuseeland einreisen zu dürfen. Ein entsprechender Vermerk ermöglicht die Bewilligung einer Arbeitserlaubnis bei der Einreise. Die Ausstellung eines solchen Visa ist sowohl für die einfache, als auch für die mehrfache Einreise möglich.

Eine Arbeitserlaubnis (Work Permit) ist:

Ein Eintrag im Reisepass mit einer Arbeitserlaubnis in Neuseeland. Er beinhaltet das Ablaufdatum und die Bedingungen zur Arbeitserlaubnis. Solche können sein, die Art der Beschäftigung, Name des Arbeitgebers und der Ort, für den die Erlaubnis gültig ist.

Wer benötigt keine Arbeitserlaubnis für Neuseeland?

Ihr benötigt kein/e Arbeiterlaubnis/Visum für Neuseeland wenn ihr:

  • neuseeländische/r Staatsbürger/in seid oder eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt (zum Verlassen und erneutem Einreisen ist ein New Zealand Returning Resident Visa notwendig).
  • australischer Staatsbürger oder im Besitz einer australischen Aufenthaltgenehmigung mit einem gültigen Rückreise Visum seid.
  • eine Gruppe von Leuten seid, die vom Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für Neuseeland befreit sind.
  • Geschäftsreisender seid und euch für nicht länger als drei Monate pro Jahr in Neuseeland aufhaltet. Ihr dürft allerdings nur Verhandlungen und Gespräche zu geschäftlichen Vereinbarungen tätigen.
Wann benötige ich ein/e Arbeitserlaubnis/Visum?

Ihr müsst ein Visum oder Arbeitserlaubnis beantragen, wenn ihr:
  • im Besitz eines Arbeitsangebotes seid, für das ihr qualifiziert und es keinen gleichwertigen Neuseeländer gibt.
  • die "Speziellen Kategorien" oder Austauschprogramme nutzt, die die Regierung gebilligt hat-
  • euch schon als Besucher in Neuseeland aufhaltet, solltet ihr eine Arbeitserlaubnis beantragen, die vom Tag der Einreise als Besucher und maximal neun Monate gültig ist.
  • noch im Besitz einer Arbeitserlaubnis seid und wieder nach Neuseeland einreisen möchtet (Eine gesamte Aufenthaltsdauer ist bis zu vier Jahren möglich). Die normale maximale Aufenthaltsgenemigung beträgt drei Jahre vonm Tag der ersten Einreise an.
Wie und wo bewerbe ich mich?

Bedingung für die Erteilung ist ein festes Jobangebot. Das Antragsformular vollständig ausgefüllt an eine der folgenden Adresse schicken:

Deutschland und Östereich:

New Zealand Embassy
Atrium
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Email:nzemb@t-online.de

Schweiz:

Neuseeländisches Generalkonsulat
2 Chemin des Fins
1218 Grand Saconnex
Geneva (PO Box 334, CH-1211)
Geneva 19
Schweiz
Email: nz@mbox.unicc.org



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