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Einreise, Adressen und Einfuhrbestimmungen
Einreise
Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise in Neuseeland lediglich einen Reisepass, der nach Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Die Aufenthaltsdauer beschränkt sich allerdings auf maximal drei Monate. Diese kann einmal um weitere drei Monate verlängert werden. Weiterhin müssen ein bezahltes Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel auf Anfrage vorgewiesen werden können.
Wer vorhat, länger in Neuseeland zu bleiben, sollte sich vorher mit der Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung setzten.
>> Adressen zu Botschaften und Konsulaten
Einfuhrbestimmungen
Devisenbestimmungen:
Keine Beschränkungen
Duty Free:
Folgende Artikel können ab dem 17. Lebensjahr zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder eine Kombination von Tabakprodukten
bis zu 250 g;
- 4,5 l Wein oder Bier;
- 1,125 l Spirituosen;
- Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
- Geschenke bis zum Wert von 700 NZ$.
Anmerkung:
Die neuseeländische Regierung veröffentlicht eine vollständige Liste der Waren, die zollfrei eingeführt werden können. Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden. Einfuhrverbot gilt für Lebensmittel, Pflanzen und Tiere. Dies wird bei der Einreise durch Hunde kontrolliert.

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| Arbeitsvisum |
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Wer in Neuseeland arbeiten möchte benötigt zumindest eine Arbeitserlaubnis. Den Unterschied zum Arbeitsvisum, Bedingungen und wo man sich bewerben kann, gibt es hier.
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| Holiday Schemes |
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Mit diesem Programm ermöglicht die neuseeländische Regierung Jugendlichen zwischen 18 und 30 Jahren, bis zu max. einem Jahr, Ferien und Arbeiten zu verbinden. > mehr
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| Mobil sein |
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Mögen sie es gern mobil? Informationen zu Mietwagen, Campervans, zur Fähre und zum Rad fahren geben wir ihnen in unser Rubrik "Unterwegs".
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