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Einreise, Adressen und Einfuhrbestimmungen

>> Adressen    >> Einfuhrbestimmungen 


Einreisekarte Einreise

Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise in Neuseeland lediglich einen Reisepass, der nach Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Die Aufenthaltsdauer beschränkt sich allerdings auf maximal drei Monate. Diese kann einmal um weitere drei Monate verlängert werden. Weiterhin müssen ein bezahltes Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel auf Anfrage vorgewiesen werden können.

Wer vorhat, länger in Neuseeland zu bleiben, sollte sich vorher mit der Botschaft oder dem Konsulat in Verbindung setzten.

Adressen

>> Deutschland    >> Österreich    >> Schweiz    >> Vertretungen in Neuseeland 

Deutschland

New Zealand Embassy
Atrium
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin

Telefon: 0049 - 30 - 2062 10
Fax: 0049 - 30 - 2062 1114
Email: nzemb@t-online.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17 30 Uhr
(Freitag bereits ab 16:30 Uhr geschlossen)


New Zealand Consulate-General
Domstrasse 19
20095 Hamburg

Telefon: 0049 - 40 - 4425 550
Fax: 0049 - 40 - 4425 5549


Zusätzlich gibt es das New Zealand Tourism Board in Frankfurt

New Zealand Tourism Board
Rossmarkt 11
60311 Frankfurt/Main

Telefon: 0049 - 69 - 9712 110
Fax: 0049 - 69 - 9712 1113


Öffnungszeiten: 9:00 Uhr - 13:00 und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr, Montag bis Freitag

Österreich

New Zealand Consulate-General
Springsiedelgasse 28
A-1190 Vienna

Telefon: 0043 - 1 - 318 8505
Fax: 0043 - 1 - 318 6717
Email: bbolt@mail.cso.net


Schweiz

New Zealand Consulate-General
2 Chemin des Fins
1218 Grand Saconnex
Geneva (PO Box 334, CH-1211, Geneva 19)

Telefon: 0041 - 22 - 929 0350
Fax: 0041 - 22 - 929 0374
Email: mission.nz@itu.ch

Öffnungszeiten: 9:00 Uhr - 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr, Montag bis Freitag



Vertretungen in Neuseeland

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street,
PO Box 1687
Wellington

Telefon: (04) 473 60 63
Fax: (04) 473 60 69.
Email: GermanEmbassyWellington@xtra.co.nz
Web: www.deutschebotschaftwellington.co.nz

Honorarkonsulate in Auckland und Christchurch.



Generalkonsulat der Republik Österreich
Security Express House,
22-24 Garrett Street
Wellington

Telefon: (04) 801 97 09, 389 92 61
Fax: (04) 385 46 42.

Konsulat in Auckland



Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
22 Panama Street
Wellington
Telefon: (04) 472 15 93/94
Fax: (04) 499 63 02

siehe auch: New Zealands Embassy

Einfuhrbestimmungen

Devisenbestimmungen:

Keine Beschränkungen

Duty Free:

Folgende Artikel können ab dem 17. Lebensjahr zollfrei nach Neuseeland eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak oder eine Kombination von Tabakprodukten
    bis zu 250 g;
  • 4,5 l Wein oder Bier;
  • 1,125 l Spirituosen;
  • Parfüm für den persönlichen Gebrauch;
  • Geschenke bis zum Wert von 700 NZ$.
Anmerkung:

Die neuseeländische Regierung veröffentlicht eine vollständige Liste der Waren, die zollfrei eingeführt werden können. Schusswaffen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Polizeibehörden eingeführt werden. Einfuhrverbot gilt für Lebensmittel, Pflanzen und Tiere. Dies wird bei der Einreise durch Hunde kontrolliert.



 Arbeitsvisum

Wer in Neuseeland arbeiten möchte benötigt zumindest eine Arbeitserlaubnis. RegionenDen Unterschied zum Arbeitsvisum, Bedingungen und wo man sich bewerben kann, gibt es hier.

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 Holiday Schemes

Mit diesem Programm ermöglicht die neuseeländische Regierung Jugendlichen zwischen 18 und 30 Jahren, bis zu max. einem Jahr, Ferien und Arbeiten zu verbinden.

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 Mobil sein

Mögen sie es gern mobil? Informationen zu Mietwagen, Campervans, Regionenzur Fähre und zum Rad fahren geben wir ihnen in unser Rubrik "Unterwegs".

> Auf gehts ...