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Erhöhte Luftsicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen
"Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Belastung von Fluggästen infolge von Sicherheitsmaßnahmen. Transferpassagieren aus Singapur werden auf diese Weise viele Unannehmlichkeiten erspart, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Die Kommission konnte diese Ausnahme für auf dem Flughafen von Singapur erworbene Flüssigkeiten gewähren, da die nationalen Behörden nachgewiesen haben, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen genauso gut wie unsere Sicherheitsmaßnahmen sind. Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung andere Länder darin bestärkt, diesem Beispiel zu folgen, und dass sie einen "Schneeballeffekt" auslösen wird," erklärte der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jacques Barrot. Als Antwort auf die ernste Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe im Luftverkehr verabschiedete die Kommission im Oktober 2006 eine Verordnung, nach der es Fluggästen untersagt ist, nach dem Passieren von Sicherheitskontrollen und im Luftfahrzeug über zulässige geringe Flüssigkeitsmengen hinausgehende Flüssigkeitsmengen mitzuführen. Dies hatte bedauerliche Nebenwirkungen. Ankommende Fluggäste dürfen Flüssigkeiten, die sie auf Flughäfen in Drittländern gekauft haben, nach dem Umsteigen auf einem Flughafen in der EU bei einem Anschlussflug nicht im Handgepäck mitführen, sondern müssen sie abgeben. Dies verärgert die Fluggäste und kompliziert die Kontrolle. Um Abhilfe zu schaffen, hat die Kommission im vergangenen Juli eine Verordnung erlassen, die Ausnahmen für auf Flughäfen in Drittländern erworbene Flüssigkeiten zulässt. Solche Ausnahmen werden nur gewährt, wenn das betreffende Drittland Sicherheitsanforderungen erfüllt, die den EU-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Kommission muss überprüfen, ob die Sicherheitsstandards in dem jeweiligen Drittland zufriedenstellend sind. Falls sie dies sind, kann sie eine Ausnahme gewähren. Die Ausnahmen werden daher für jedes Land einzeln gewährt. Anfang dieses Jahres beantragte Singapur eine Ausnahme für das Verbot des Mitführens von am Flughafen von Singapur erworbenen Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Kommission hat die Sicherheitsstandards am Flughafen von Singapur überprüft und sie für zufriedenstellend befunden. Anschließend erließ sie mit Zustimmung der Mitgliedstaaten und nach Überprüfung der Regelung durch das Europäische Parlament die Verordnung, mit der eine Ausnahme für am Flughafen von Singapur erworbene Flüssigkeiten gewährt wird.
Weitere Länder haben bei der Kommission ähnliche Ausnahmen beantragt und
verfassen zurzeit Berichte, aus denen hervorgeht, dass sie die einschlägigen, jetzt
erwarteten Sicherheitsstandards erfüllen. Die Kommission hofft, dass sie dank der
aktiven Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern Ausnahmen von dem Verbot
der Mitführung der in den jeweiligen Flughäfen erworbenen Flüssigkeiten im
Handgepäck bei Anschlussflügen gewähren kann.
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